Nichtmonetäre Zuwendungen

Nichtmonetäre Zuwendungen sind eine Möglichkeit der Anerkennung im Ehrenamt. Um mit dem Finanzamt keine Schwierigkeiten zu bekommen ist einiges zu beachten.

Nichtmonetäre Zuwendungen und Vergünstigungen
 

Dazu zählen beispielsweise Ermäßigungen bei Angeboten des Vereins (zum Beispiel ermäßigte Eintritte), wobei hier beachtet werden muss, dass immer die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein muss. Aufmerksamkeiten (keine Geldgeschenke!) des Vereins an Mitglieder oder Mitarbeiter (s.a. R 19.6 Lohnsteuerrichtlinien) können aufgrund einem

  • besonderem persönlichen Ereignis, zum Beispiel Geburtstag, Vereinszugehörigkeit (je Ereignis max. 60 Euro), zum Beispiel Blumenstrauß, Essen nach einer Vereinsveranstaltung (als Anerkennung für den Arbeitseinsatz) geleistet werden.
  • besonderem Vereinsanlass, zum Beispiel Weihnachtsfeier (insgesamt max. 60 Euro / Jahr) geleistet werden. Dabei sind seit einigen Jahren auch Gutscheine möglich. Kranzgebinde bei Trauerfällen von zum Beispiel Vereinsmitgliedern unterliegen nicht obigen Grenzen.