Einige Punkte – neben den Kontaktdaten des Aufzunehmenden und denjenigen des Vereins - bleiben für jeden Verein aber unerlässlich:
- Geburtsdatum des neuen Mitglieds. Die Aufnahme in den Verein ist ein Rechtsgeschäft für das Volljährigkeit oder das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegen muss.
- Unterschrift unter der Eintrittserklärung.
- Separate Originalunterschrift für den SEPA-Auftrag zur Einziehung der Mitgliedsbeiträge.
- Einverständnis mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des neuen Mitglieds.
- Einverständnis mit der Veröffentlichung von Fotografien anlässlich von Vereinsveranstaltungen. Dieses Einverständnis sollte gut abgesetzt und mit einer gesonderten Unterschrift versehen sein.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend und kann je nach Vereinszweck und -struktur durchaus abweichen und weitere Angaben erforderlich machen.
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