Gesetzlich haften Vereinsvorstände, die unentgeltlich oder für eine geringfügige Aufwandsentschädigung in maximaler Höhe der Ehrenamtspauschale tätig sind (der sogenannten Ehrenamtspauschale) gegenüber dem Verein und den Mitgliedern bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (nach § 31a Abs.1 BGB). Gegenüber Dritten auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Die Hürde der Haftung ist schon recht hoch.
Risiken kann man nie ganz vermeiden, aber sie lassen sich in den Griff bekommen, wenn man sich präventiv um sie kümmert. Das ist Aufgabe des Risikomanagements. Das klingt komplizierter als es ist.
- Zunächst ist wichtig, sich die Aktivitäten des Vereins vor Augen zu führen. Die ausgeübten ehrenamtlichen Tätigkeiten sind höchst unterschiedlich, auch was ihre Risikobewertung betrifft. Nehmen wir eine ehrenamtlich geführte Bücherei. Wenn mal ein Buch gestohlen wird, ist der Schaden überschaubar. Im Gegensatz dazu ist das Risiko deutlich höher, wenn Vereinsmitglieder alte, allein lebende Menschen zuhause besuchen. Hier handelt es sich um eine verletzliche Zielgruppe, und der Kontakt findet im privaten Umfeld statt.
- In einem zweiten Schritt sollte man versuchen, die Risiken zu bewerten. Dabei geht es nicht nur darum, wie hoch das Risiko grundsätzlich ist (Was kann im schlimmsten Fall geschehen?), sondern wie wahrscheinlich es eintritt. Ein mit Atomwaffen geführter Krieg kann das Ende der Menschheit bedeuten, er ist aber auch höchst unwahrscheinlich. Risiken können sich auf Menschen, auf Eigentum oder Geld beziehen, Aber auch auf den guten Ruf, den man sich über Jahre erworben hat.
- Nach dieser Bewertung wird danach gefragt, wie man dem Risiko begegnen kann.
- Nachdem man die Risiken derart einsortiert hat, sollte man sich um Maßnahmen kümmern, die zu ergreifen sind. Sollte man eine Versicherung abschließen? Könnte man durch gute Aufklärung oder Fortbildung Fehler vermeiden? Ehrenamtliche sind die wichtigste Stütze des Vereins, aber sie werden meist in offenen Situationen angeworben und keinem aufwändigen Auswahlverfahren unterzogen. Und doch kann man vieles tun, um Risiken zu begrenzen, zum Beispiel durch intensive Kennenlerngespräche oder Schnupperphasen, in denen die Neuen eine Zeitlang von erfahrenen Mitgliedern begleitet werden. Oder durch regelmäßige Supervision. Sind Vereine in der Kinder- und Jugendhilfe tätig, dann wird von den Ehrenamtlichen häufig ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt. In manchen Sportvereinen ist das, wenn mit Kindern und Jugendlichen gespielt wird, mittlerweile auch der Fall.
- In der Regel haben Ehrenamtliche und Mitglieder für derartige Maßnahmen Verständnis, vorausgesetzt, sie fühlen sich über ihre Gründe gut informiert. Ist das nicht der Fall, so entsteht oft der Verdacht, es handle sich um bürokratischer Schikane. Gutes Risikomanagement muss deshalb für Transparenz sorgen.
- Ziel des Risikomanagements ist es, Handlungssicherheit zu schaffen. Was muss ich tun, um ein Risiko zu vermeiden? Was muss ich tun, wenn doch eine risikoreiche Situation eintritt? Da muss, wie bei der ersten Hilfe, jeder Handgriff sitzen.
Risikoprävention ist wichtig. Vereine sind dabei nicht allein. Sie haben Verbände im Rücken, Versicherungen, die sie abschließen können, Kommunen, die sie unterstützen.
Natürlich muss ein Vorstand immer wieder Risiken bewerten, wenn er neue Aktivitäten anstrebt. Das gehört zum Kerngeschäft jeder Verantwortungsrolle. Risiken einzuschätzen, darf aber auch nicht damit enden, ständig mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Ist ein Vorstand allzu ängstlich, kann er jede Aktivität lahmlegen und jede neue Idee im Keim ersticken.
Vereinsleben gestalten