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Versicherung im Verein

Der Versicherungsschutz im Verein ist in verschiedener Hinsicht von Bedeutung. Zentral ist zunächst die Frage, wie der Verein, die Mitglieder und die ehrenamtlich Tätigen selbst gegen Schäden abgesichert sind. Dies reicht von den Kosten der Heilbehandlung eines gebrochenen Fingers über die Frage der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bzw. des Verdienstausfalls weiter zur Absicherung einer eingetretenen Erwerbsminderung bis hin zur Frage der Absicherung von Hinterbliebenen.

Dies klingt beim ersten Lesen sicherlich dramatisch. Es erscheint jedoch sinnvoll, die Augen vor möglichen Risiken nicht zu verschließen. Jährlich erleiden durchschnittlich neun Millionen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland einen Unfall, sei es zu Hause, im Verkehr oder bei der Arbeit. Natürlich kann auch bürgerschaftlich engagierten Personen während ihrer Tätigkeit oder auf dem Weg dorthin etwas zustoßen.

Der Versicherungsschutz im Ehrenamt ist außerdem dann von Bedeutung, wenn Eigentum des bürgerschaftlich Engagierten beschädigt wird. Wenn zum Beispiel der Trainer in einem gemeinnützigen Fußballverein seinen privaten Pkw für Fahrten zum Vereinsgelände und zu Auswärtsspielen nutzt, stellt sich die Frage, wer für Schäden auf diesen Fahrten aufkommt.

Teile dieser Texte liegt eine von der Verbraucherzentrale NRW e. V. genehmigte Bearbeitung von Texten aus dem Ratgeber „Vereinsrecht und Ehrenamt“, 1. Auflage 2014, © Verbraucherzentrale NRW e.V., Düsseldorf , www.verbraucherzentrale.nrw zugrunde.