Für diejenigen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in der Unfallversicherung versichert sind, gibt es verschiedene Träger. Die Berufsgenossenschaften sind für die gesetzliche Unfallversicherung von Unternehmen, Vereinen und Initiativen zuständig. Welche Berufsgenossenschaft dies im Zweifelsfall ist, hängt von dem Bereich ab, in dem die Ehrenamtlichen tätig sind.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ist zuständig für alle ehrenamtlich Tätigen bei den Wohlfahrtsverbänden (Caritas, Diakonie, AWO, DRK und Paritätischer Wohlfahrtsverband). Diese erreichen Sie unter www.bgw-online.de. Die Verwaltungs- und Berufsgenossenschaft (VBG) ist für alle in Sport- und anderen Vereinen Engagierte zuständig. Infos finden Sie unter www.vbg.de. Auch für Ehrenamtliche im kirchlichen Bereich ist sie der Ansprechpartner. Zu beachten ist, dass eine Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung eine kirchenspezifische Tätigkeit voraussetzt. Dies wurde in der Rechtsprechung beispielsweise für den Jahresausflug eines Kirchenchors verneint.
Die Landesunfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände sind für Ehrenamtliche im öffentlichen Bereich zuständig. Dies betrifft sowohl kommunale Mandatsträger als auch Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren. Für diese gibt es einige Feuerwehr-Unfallkassen. Informationen hierzu finden Sie unter www.unfallkassen.de.
Teile dieser Texte liegt eine von der Verbraucherzentrale NRW e. V. genehmigte Bearbeitung von Texten aus dem Ratgeber „Vereinsrecht und Ehrenamt“, 1. Auflage 2014, © Verbraucherzentrale NRW e.V., Düsseldorf , www.verbraucherzentrale.nrw zugrunde.
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