Bei vielen Vereinen gehören Veranstaltungen und auch kleine oder große Reisen zum normalen Vereinsleben. Der Laie meint schnell, dass diese Aktivitäten über die Vereinshaftpflicht abgesichert sind, insbesondere wenn sie dem Satzungszweck entsprechen oder wenn an der Veranstaltung nur Vereinsmitglieder teilnehmen. Die Abgrenzung zwischen normaler Vereinsveranstaltung im Rahmen des „Tagesgeschäfts“ des Vereins, die über die normale Vereinshaftpflichtversicherung abgesichert ist, und gesonderter Veranstaltung, die nur über eine gesonderte Veranstaltungshaftpflichtversicherung versichert ist, können jedoch selbst Spezialisten schwer erkennen.
Mehrere Veranstalter können gemeinsam eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen. Die Wohlfahrtsverbände, viele Dachverbände und die Gemeinden haben oft Rahmenverträge, über die viele Veranstaltungen bereits abgesichert sind oder sehr günstig abgesichert werden können. Es lohnt sich in jedem Fall eine Nachfrage. Dasselbe gilt, wenn der Verein eine Reise veranstaltet, also als Reiseveranstalter auftritt. Unternimmt der Verein regelmäßig in nennenswertem Umfang Reisen, so sollte der Versicherungsschutz geklärt werden.
Anders verhält es sich, wenn zum Beispiel einmal im Jahr mit den ehrenamtlich Engagierten eine Busreise über das Wochenende gemacht werden soll. Man sollte überlegen, ob nicht ein (Bus-)Reiseunternehmen dazu bewegt werden kann, die Reise zu den vom Verein gewünschten Bedingungen anzubieten. Die Mitglieder können sich dann bei diesem Veranstalter anmelden, und der Verein gerät nicht in die Rolle des Veranstalters.
Teile dieser Texte liegt eine von der Verbraucherzentrale NRW e. V. genehmigte Bearbeitung von Texten aus dem Ratgeber „Vereinsrecht und Ehrenamt“, 1. Auflage 2014, © Verbraucherzentrale NRW e.V., Düsseldorf , www.verbraucherzentrale.nrw zugrunde.
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