Förderverein
Diese Vereine sind zunächst ganz normale Vereine, mit dem einzigen Unterschied, dass diese meist nicht selbst tätig werden, sondern das Sammeln von Geldern zum Hauptzweck haben. Deshalb werden sie auch Spendensammelvereine bezeichnet. Die Entscheidung zur Gründung eines Fördervereins sollte gut abgewogen werden, da ein zusätzlicher Aufwand für die Verwaltung und Organisation des Fördervereins entsteht.
Für Fördervereine gilt eine steuerrechtliche Ausnahme (§ 58 AO Abs.1) bei der Vorgabe der unmittelbaren Zweckverwirklichung. Diese Vereine müssen den Vereinszweck nicht selbst verwirklichen, sondern es genügt, andere steuerbegünstigte Körperschaften bzw. juristische Personen des öffentlichen Rechts entsprechend des eigenen Zwecks mittelbar – zum Beispiel durch Geldleistungen – zu unterstützen.
Die Gründungsvoraussetzungen sind bei einem Förderverein die gleichen, wie bei einem „normalen“ Verein. Bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist allerdings zu beachten, dass nicht der Verdacht eines Gestaltungsmissbrauchs (§ 42 AO) entsteht, d.h., dass ein Förderverein nicht allein zum Zwecke des Ausnutzens zusätzlicher steuerlicher Vorteile (doppelte Freigrenzen und -beträge) geschaffen wird. Dieser Verdacht liegt zum Beispiel nahe, wenn der Vorstand des Fördervereins und des zu fördernden Vereins identisch ist.
Warum ein Verein? Von der Idee zur Gründung