Übersicht über anfallende Steuern

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Übersicht über die (nicht) anfallenden Steuern
 

z.B. Basare, Eine Welt Läden, Verkauf von Speisen und Getränken, Sponsoringeinnahmen, Vermietung von Parkplätzen

 

Einnahmen/ÜberschüsseUmsatzsteuer, seit 2007: 19%
7% reduzierter Satz
Körperschafts­steuer 2015: 15%Gewerbesteuer (ca. 20%)
Ideeller Bereich   
Mitgliedsbeiträge, Spenden, echte Zuschüsseentfälltentfälltentfällt
Vermögens­verwaltung   
Kapitalerträgeentfälltentfälltentfällt
Einnahmen aus langfristiger Vermietung und Verpachtung von 1. Grundstücken, Gaststättenräumen ohne Inventar u.a.entfälltentfälltentfällt
2. Überlassung von Werberechten, passive Werbeleistung z.B. mit KFZ u.a.steuerpflichtig, 7,0%, Freigrenze von 17.500 €, Steuerpflicht im Folgejahrentfälltentfällt
Zweckbetriebe   
Kulturelle Veranstaltungen, Vorträge, Kurse und andere Kurse wissenschaftlicher oder belehrender ArtEntfällt, falls Befreiungs­vorschrift nach § 4 UStG zutrifft, sonst 7% Freigrenze von 17.500 €, bei Überschreitung Steuerpflicht im Folgejahrentfälltentfällt
sonstige Zweckbetriebe z.B. therapeutische Beschäftigungs­gesellschaften, Werkstätten für Behindertesteuerpflichtig, 7,0%, Freigrenze von 17.500 €, bei Überschreitung Steuerpflicht im Folgejahrentfälltentfällt
wirtschaftliche Geschäftsbetriebe   
z.B. Basare, Eine Welt Läden, Verkauf von Speisen und Getränken, Sponsoring­einnahmen, Vermietung von ParkplätzenFreigrenze von 17.500 €, Vorsteuer­pauschale von 7% des steuerpflichtigen Umsatzes, wenn im Vorjahr 35.000 € nicht überschritten worden sindsteuerpflichtig, wenn die Einnahmen die Besteuerungs­grenze von 35.000 € (Sportvereine 45.000 €) überschritten werden; Freibetrag beträgt 5.000 €   (§ 24 KStG)steuerpflichtig, wenn die Einnahmen die Besteuerungs­grenze von 35.000 € (Sportvereine 45.000 €) überschritten werden; beim Gewerbeertrag beträgt der Freibetrag 5.000 €

 

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