Digitale Mitgliederversammlung in der Satzung

Die Corona-Pandemie hat es vorgemacht: Eine Mitgliederversammlung kann auch online abgehalten werden. Aber Achtung! Grundsätzlich sind Mitgliederversammlung als Präsenzveranstaltungen abzuhalten, sofern die Satzung nichts anderes vorsieht. Die Bestimmungen zum Vereinsrecht während der Corona-Pandemie haben hierzu eine Ausnahme gebracht. Auch ohne Zusatz in der Satzung durften Online-Mitgliederversammlungen durchgeführt werden. Diese Ausnahme endete zum 03.08.2022. Viele Vereine haben in der Zwischenzeit die digitalen Mitgliederversammlungen aber schätzen gelernt und möchten sich diese Möglichkeit weiterhin offen halten. Und sei es auch nur um z.B. eine zweite Mitgliederversammlung im Jahr einfacher oder kostengünstiger gestalten zu können. Wenn also Vereine sich die Option, Versammlungen weiterhin online durchzuführen, offenhalten wollen ist eine Satzungsänderung zwingend notwendig.

Formulierungsvorschlag:
„Auf Beschluss des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung ausschließlich oder partiell über Wege der elektronischen Kommunikation durchgeführt werden“.