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Digitale Einladung zur Vereinsversammlung in der Satzung

Wie immer gilt auch hier zuerst der Blick in die Satzung. Wenn dort niedergelegt ist, dass die Einladung „in Textform“ erfolgen kann, dann ist sowohl die postalische wie auch eine Einladung per E-Mail möglich. Wichtig: Auch wenn eine digitale Mitgliederversammlung durchgeführt wird, heißt dies nicht, dass die Einladung dazu auch digital erfolgen darf oder muss. Es bleiben trotz der Online-Veranstaltung die satzungsgemäßen Ladungsvorschriften in Kraft. Daher prüfen, ob ggf. eine Satzungsänderung sinnvoll erscheint, um auch Email-Verkehr nutzen zu können. Hierbei ist eine allgemeine Umschreibung wie „elektronischer Kommunikationsweg“ günstig, um der Notwendigkeit weiterer Satzungsänderungen in Zukunft vorzubeugen.

Formulierungsvorschlag:
Die Einladung kann auf elektronischem Weg zugesandt werden. Sollte ein elektronischer Kommunikationsweg nicht verfügbar oder gewünscht sein, wird die Einladung per Post zugesandt.